Dieses einseitig angebaute Zweifamilienhaus mit Garage, Stellplätzen und Garten steht in einer ruhigen Anwohnerstraße in Eppelheim.
Dieses große Haus verfügt über zwei Eingänge und kann nach Belieben aufgeteilt werden.
Das Haus verfügt insgesamt über 6,5 Zimmer plus drei eingerichteten Küchen, die teilweise problemlos zu Schlaf- oder Kinderzimmern umgewandelt werden können, je nach Bedarf. Das Haus verfügt über drei Badezimmern, einer Gästetoilette, mehreren Fluren und Abstellkammern sowie einem schönen, geschützten Sonnenbalkon und einem Garten in Südwestausrichtung und einem Garten in Nordostausrichtung.
Sollte Bedarf einer Einliegerwohnung bestehen, lässt sich dies problemlos umsetzen. Die Einliegerwohnung hat einen eigenen Eingang ins Haus, ein Zimmer, eine Küche, einen Flur und ein Badezimmer, welches vor wenigen Monaten komplett saniert wurde. Die Einliegerwohnung verfügt über insgesamt 42,50 m².
Im Innenhof wurde im Baujahr eine Garage mit Überlänge gebaut und der Innenhof ist so groß, dass hier problemlos zwei weitere Pkw´s geparkt werden können.
Auf dem Dachboden verfügt das Haus über eine Ausbaureserve von ca. 70 m².
Das Haus ist vollkommen unterkellert und verfügt somit über fünf Kellerräume, einen Flur und einen separaten Ausgang mit ca. 82 m² Nutzfläche.
Das Haus ist in einem renovierungsbedürftigem Zustand. Im Erdgeschoss befindet sich ein Badezimmer, welches vor drei Monaten komplett erneuert wurde. In einzelnen Räumen befinden sich schöne Holzdielen aus dem Baujahr.
Sowohl der Vorgarten als auch der geschützte Garten in Südwestausrichtung sind sehr gepflegt.
Energieausweis
Art: Bedarfsausweis
Gültig bis: 18.02.2033
Endenergiebedarf: 377.29 kWh/(m²*a)
Baujahr lt. Energieausweis: 1965
Wesentlicher Energieträger: Öl
Klasse: H
- Gesamtfläche 356 m² incl. aller Nutzflächen einschl. Garage und Ausbaureserve Dach
- 6,5 Zimmer
- 3 Küchen
- 3 Badezimmer
- 1 Gäste-WC
- 2 Abstellräume
- Ausbaureserve im Dachboden
- komplett unterkellert mit fünf hellen und geräumigen Kellerräumen und sep. Ausgang
- optional Einliegerwohnung ( 42 m²) mit eigenem Hauseingang, Zimmer (23 m²), Flur (5,90 m²), und neu saniertes Tageslichtvollbad ( 6,00 m²)
- sonniger Garten in Süd-Westausrichtung
- großer Vorgarten in Nord-Ostausrichtung
- Garage mit Überlänge
- mehrere Stellplätze im Innenhof
- 4 x 1.500L Heizöltanks
Das zum Verkauf stehende Zweifamilienhaus steht in einer sehr attraktiven Lage zwischen Heidelberg und Schwetzingen in einem schönen, gewachsenen Wohngebiet, in einer ruhigen Anwohnerstraße mit viel Grün.
Eppelheim ist nur vier Kilometer von Heidelberg entfernt und mit der Straßenbahn erreichbar, die direkt von Eppelheim bis zum Bismarckplatz fährt. Nach Schwetzingen sind es fünf Kilometer.
Kindergärten, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten befinden sich in direkter Umgebung. Darüber hinaus verfügt der Ort über eine sehr gute Verkehrsanbindung. Die Zentren Heidelberg, Schwetzingen und Mannheim sind in wenigen Minuten mit dem PKW oder ÖPNV zu erreichen.
Das Objekt wird über die Firma MAKLERHAUS AM LUISENPARK im qualifizierten Makleralleinauftrag angeboten.
Sehr gerne helfen wir auch Ihnen, als Eigentümer einer privaten Immobilie oder große bis sehr große Gewerbeimmobilie/n, bei der kostenlosen und unverbindlichen Bewertung nach derzeitigem Marktwert, bei der Vermarktung sowie beim Verkauf und der damit verbundenen notariellen Beurkundung.
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Sie erreichen uns jederzeit per e-mail unter: info@maklerhaus-mannheim.com
Telefon: 0621/ 7 621 506-0 oder Fax: 0621/ 7 621 506-3
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Im Fall des Kaufs der Immobilie bezahlt der Käufer eine Provision von 4,76% inkl. 19% MwSt. an das Maklerhaus am Luisenpark, Augustaanlage 7-11, 68165 Mannheim.
Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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