In der Mannheimer Innenstadt, direkt hinter dem bekannten Paradeplatz, steht dieses voll vermietete Mehrfamilienhaus, welches im Jahre 1953 in Massivbauweise errichtet wurde.
Das Gebäude wurde ständig instandgehalten. Das Dach wurde im Jahr 2006 erneuert und die Fassade gedämmt.
Auf vier Etagen verteilen sich 8 Wohneinheiten auf einer Gesamtwohnfläche von 432m², die allesamt vermietet sind.
Die aktuellen Mieteinnahmen belaufen sich auf monatlich € 5.800,00 und die Jahresnettomiete liegt insgesamt bei ca. € 70.000,00.
Aufteilung der einzelnen Wohneinheiten:
- Wohnung im EG ca. 65m²
- Wohnung im EG ca. 36m²
- Wohnung im 1. OG ca. 73m²
- Wohnung im 1. OG ca. 36m²
- Wohnung im 2. OG ca. 73m²
- Wohnung im 2. OG ca. 36m²
- Wohnung im 3. OG mit ca. 73m²
- Wohnung im 3. OG mit ca. 36m²
- jede Wohnung verfügt über einen Kellerraum
Das gepflegte Mehrfamilienhaus ist aufgrund der Wohnungsgrößen sehr beliebt bei Studenten und durch die Nähe zum Schloss und der Universität immer voll vermietet. Das Haus ist voll unterkellert und bietet Möglichkeiten der Erweiterung auf dem Dachboden sowie im Garten. Uns liegen Skizzen zur Erweiterung vor, die allerdings nie realisiert wurden. Es wurde ein Penthouse mit Dachterrasse, Balkone an den Wohnungen, ein Fahrstuhl und Erweiterungen der Wohnungen im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss geplant, da auch eine Nachverdichtung genehmigt wird, die den Garten betrifft, was sich sehr gut in der Nachbarbebauung zeigt.
Energieausweis
Art: Bedarfsausweis
Gültig bis: 20.03.2030
Endenergiebedarf: 89.00 kWh/(m²*a)
Baujahr lt. Energieausweis: 1953
Wesentlicher Energieträger: Fernwärme
Klasse: C
Die Wohnung ist zentral in einem gepflegten Mehrparteienhaus in der Nähe des Schlosses gelegen.
Von hier erreichen Sie zu Fuß die Universität, Geschäfte aller Art, Kinos, zahlreiche Cafés, Bars und Restaurants und Geschäfte des täglichen Bedarfs.
Der sehr gute Anschluss an das Straßenbahnnetz, die Autobahnen und den Hauptbahnhof machen diese zentrale Lage sehr attraktiv.
Das Objekt wird über die Firma MAKLERHAUS AM LUISENPARK im qualifizierten Makleralleinauftrag angeboten.
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Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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