Mitten im Herzen der Oststadt zwischen Christuskirche und Wasserturm wird diese ausbaufähige Gewerbeimmobile verkauft. Es handelt sich dabei um eine gesamte Etage mit Gallerie eines zweistöckigen Hauses.
Das Haus befindet sich im Innenhof einer geschlossenen Häuserkette historischer Gebäude und ist deshalb perfekt wind- und schallgeschützt.
Das Objekt verfügt über acht Büro- oder Praxisräume mit LAN - Verbindungen über insgesamt 210 m². Da es keine tragenden Zwischenwände gibt, ist der Gestaltungsspielraum vollkommen offen. Die Fenster verfügen über Oberlichter und durchfluten somit das komplette Gebäude.
Ein Dachausschnitt in Südwestausrichtung sowie ein weiteres Fenster im Dach wurden bereits von der Eigentümergemeinschaft genehmigt.
Ein Energieausweis wurde bereits beantragt und wird zur Besichtigung vorliegen.
Energieausweis
Wesentlicher Energieträger: Fernwärme
Die Immobilie befindet sich In der Mannheimer Oststadt, in unmittelbarer Nähe des Wasserturms und des Rosengartens mit einer der schönsten und größten Jugendstilanlagen Deutschlands. Unter den Arkaden finden Sie zauberhafte Cafés und Restaurants mit Blick auf den Wasserturm, das Wahrzeichen Mannheims, und die liebevoll gestaltete Parkanlage.
Umgeben von einer angenehmen Wohnatmosphäre genießen Sie hier die Vorzüge einer ausgezeichneten Infrastruktur.
Das Objekt wird über die Firma MAKLERHAUS AM LUISENPARK im qualifizierten Makleralleinauftrag angeboten.
Sehr gerne helfen wir auch Ihnen, als Eigentümer einer privaten Immobilie oder große bis sehr große Gewerbeimmobilie/n, bei der kostenlosen und unverbindlichen Bewertung nach derzeitigem Marktwert, bei der Vermarktung sowie beim Verkauf und der damit verbundenen notariellen Beurkundung.
NUTZEN SIE UNSERE PROFESSIONELLE UNTERSTÜTZUNG.
Sie erreichen uns jederzeit per e-mail unter: info@maklerhaus-mannheim.com
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Im Fall des Kaufs der Immobilie bezahlt der Käufer eine Provision von 4,76% inkl. 19% MwSt. an das Maklerhaus am Luisenpark, Augustaanlage 7-11, 68165 Mannheim.
Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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